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    Europäische Forstpolitik

    Die Forstpolitik bleibt nach den EU-Verträgen von Lissabon, als einer der wenigen Politikbereiche, den Mitgliedsstaaten im Rahmen der Subsidiarität überlassen. Es gibt demnach, anders als bei der Landwirtschaft, keine formelle Zuständigkeit der EU für eine gemeinsame Forstpolitik. Allerdings befassen sich zahlreiche Politikbereiche zwangsläufig mit Fragen der Wald- und Forstwirtschaft und bewirken indirekt eine europäische Einflussnahme.

    Das Europäische Parlament befasst sich insbesondere im Umwelt- sowie Agrarausschuss mit waldpolitischen Fragen. Durch die gewinnende Bedeutung der energetischen Funktion der Wälder ist auch der Ausschuss für Industrie, Verkehr und Energie häufig eingebunden.

    Im Europäischen Rat ist die Ratsarbeitsgruppe Forstwirtschaft das zuständige Beratungsgremium.

    Weit aufgefächert sind die Zuständigkeiten bei der EU-Kommission. Hier sind es vor allem die Generaldirektionen Landwirtschaft und Umwelt, die sich mit dem Thema Wald beschäftigen. Dem Ständigen Forstausschuss bei der EU-Kommission gehören nationale Experten an, die die Kommission beraten. Daneben gibt es die zivile Dialoggruppe Forstwirtschaft und Kork sowie der Beratende Ausschuss für die Holzwirtschaftspolitik, denen Vertreter verschiedener Verbände angehören. Diese drei Gremien werden von der EU-Kommission bei aktuellen Themen und Vorhaben gehört. Die FECOF vertritt hier die Interessen des Kommunalwaldes.

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